Bei einem Sterbefall zu Hause kontaktieren Sie zunächst den Hausarzt. Sollte dieser nicht erreichbar sein rufen Sie bitte den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und füllt den Totenschein (auch Todesbescheinigung genannt) aus. Anschließend kontaktieren Sie uns unter 04181 / 939 88 88. Gemeinsam besprechen wir dann die nächste Schritte.
Bei Tod in einer sozialen Einrichtung wie einem Alten-/Pflege- oder Seniorenheim, Krankenhaus oder Hospiz, kümmert sich die dortige Verwaltung um alles Notwendige und informiert Sie schnellstmöglich. Als bestattungspflichtige Angehörige müssen Sie in der Regel anschließend den Bestatter benachrichtigen oder bereits im Vorwege uns - von den Ruhelotsen - als Bestatter Ihres Vertrauens angeben. Kontaktieren Sie uns, dann besprechen wir das weitere Vorgehen.
Einen guten Bestatter erkennt man nicht an einem Logo, Verbandsabzeichen, einer ISO-Norm oder DIN. Hören Sie auf Empfehlungen, informieren Sie sich über das Unternehmen, rufen Sie dort an und schauen Sie sich auch die Räumlichkeiten des Hauses an.
Eine Garantie für eine ordentliche Abwicklung ist es auch nicht wenn man zum größten, traditionsreichsten, ältesten oder bekanntesten Bestatter in der Stadt gehört.
Tipp: Schauen Sie auch in das Impressum des Bestatters, denn oft werden kleinere Firmen aufgekauft und hinter den vermeintlich kleinen Unternehmen steckt dann eine große Gesellschaft.
Am besten hören Sie letztendlich einfach auf Ihr Bauchgefühl.
Wir beraten Sie in allen Entscheidungen rund um die Bestattung. Wir überführen den Verstorbenen in unsere Bestattungshaus, versorgen, kleiden und betten ihn ein. Wir gestalten nach Ihren Wünschen und Vorgaben den Trauerdruck, Zeitungsanzeigen und übernehmen die Organisation für Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung in Absprache mit weiteren Dienstleistern (Pastor, Redner, Friedhof, Organist, Florist usw.). Wir beurkunden den Sterbefall beim zuständigen Standesamt und übernehmen sämtliche Behördengänge.
Alle Leistungen der Ruhelotsen im Überblick finden sie hier.
Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Wir von den Ruhelotsen nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kostenaufstellung.
Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:
Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Und das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden.
Bewilligt die Behörde die volle Beihilfe, wird nach einem festgelegten Satz die kostengünstigste Beerdigung durchgeführt.
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir Ihnen gerne eine Ratenzahlung von bis zu 36 Monaten. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können.
Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen. Sprechen Sie uns gerne an.
Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten nach dem Sozialgesetzbuch - SGB XII, § 74 - zu stellen. Es werden dabei nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass z.B. ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen.
Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungsgesetz, in dem geregelt ist, wann ein Verstorbener nach Eintritt des Todesfalles in eine Leichenhalle oder zum Bestatter überführt werden muss.
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Niedersachsen, sollte der Verstorbene binnen 36 Stunden nach Feststellung des Todes überführt werden.
Die untere Gesundheitsbehörde kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen, die es erlaubt, den Verstorbenen auch länger als 36 Stunden zu Hause zu behalten. Sprechen Sie mit uns.
Selbstverständlich! Angezogen werden darf das, was sich der Verstorbene gewünscht oder gerne getragen hat.
Übrigens: Verstorbene benötigen kein spezielles Totenhemd, wie es einige Bestatter häufig als sogenannten "Talar" anbieten und versuchen zu verkaufen, obwohl es eventuell gar nicht nötig wäre. Die eigene Kleidung ist vielen lieber als ein Totenhemd beim Bestatter zu kaufen. Es kann auch bei einer Abschiednahme hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Angehörigen so gegenübertreten können, wie Sie ihn zu Lebzeiten kannten.
Auf Kleidungsstücke wie beispielsweise Schuhe, die ganz oder zum Teil aus Gummi oder PVC bestehen, sollte verzichtet werden, da es bei der Kremation zu einer Schadstoffentwicklung kommen kann.
Das war früher durchaus üblich und notwendig. Für die Einäscherung in Krematorien mit denen wir zusammenarbeiten ist das Explantieren des Herzschrittmachers allerdings nicht erforderlich.
Die Einäscherung gliedert sich in mehrere technische Einzelprozesse (Verbrennung, Mineralisierung und Abkühlung). Ca. 2-3 Stunden nach der Übergabe an das Feuer kann die Asche in die Aschenkapsel gefüllt werden.
Zunächst einmal sind wir von den Ruhelotsen jederzeit für Sie da und stehen Ihnen vor, während und auch nach der Bestattung mit Rat und Tat zur Seite.
Sollten Sie darüber hinaus psychologische Hilfe benötigen, sprechen Sie uns darauf an oder wenden Sie sich an eine dieser Anlaufstellen:
Deutschlandweite Telefonseelsorge:
Die Berater und Beraterinnen sind an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr für Sie da. Unter den kostenfreien Telefonnummern 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222 können Sie sich zu jeder Tages- und Nachtzeit und mit jedem Problem und jeder Sorge melden. Auch Beratungen per E-Mail, im Chat oder persönlich vor Ort sind möglich. Die Gespräche sind anonym, vertraulich und kostenlos.
Mehr Infos unter telefonseelsorge.de.
Zudem können Sie auch eine Liste von Psychologen bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Ja, bestimmte Beratungsstellen haben sich auf die Beratung und Betreuung von trauernden Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Hierzu zählen unter anderem:
Kinder- und Jugendtelefon:
Telefon: 116 111 (Montag – Samstag 14 – 20 Uhr, sowie Montag, Mittwoch, Donnerstag 10 - 12 Uhr.)
Onlineberatung für trauernde und sterbende Jugendliche: www.da-sein.de
Ganz wichtig ist, dass man ehrlich sagt, was ist: "Der Opa ist tot. Er ist gestorben." Formulierungen wie: "Der Opa schläft", "Die Tante ist heimgegangen", "Der liebe Gott hat sie geholt" oder "Er ist auf einer Reise" können Kinder verwirren oder ihnen Angst machen. Weil sie beim Einschlafen dann denken, sie könnten unter Umständen nicht mehr aufwachen.
Oder es taucht die Frage auf: "Was ist lieb an diesem Gott, der meine Oma zu sich holt?" Und wenn jemand auf einer Reise ist, kehrt er normalerweise irgendwann wieder zurück. Aber wenn man gestorben ist, kommt man nicht mehr wieder. Gerade diese Endgültigkeit ist für die Kleinen bis etwa zum fünften oder sechsten Lebensjahr schwer nachzuvollziehen. Das können sie noch nicht begreifen. Sie glauben, wenn jemand fünf Tage tot war, dann kommt er irgendwann wieder.
Gerne empfehlen wir Ihnen Kinderbücher zu diesem Thema.
Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschließend die Beisetzung der Asche stattfindet. Während die Beerdigung im Sarg nur auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen stattfinden kann, gibt es für Urnenbeisetzungen weitere Möglichkeiten. Die bekannteste ist die Seebestattung in bestimmten Bestattungsgebieten der Nordsee, Ostsee oder einem der Weltmeere. Darüber hinaus zählen die Baumbestattung oder Waldbestattung zu beliebten Beisetzungsformen.
Einige unserer Nachbarländer bieten weitere Beisetzungsmöglichkeiten wie etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Flugzeug heraus an. Sonderfälle sind die Diamantbestattung und die Weltraumbestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die verbleibende Asche wird nach Ihren Vorstellungen beigesetzt.
Der technische Ablauf Kremierung (oder auch: Einäscherung) ist schnell erklärt: Zunächst wird der mit Schamottsteinen ausgemauerte Ofen auf eine vorgeschriebene Mindesttemperatur von 850°C gebracht; erst dann wird der Sarg mit dem Verstorbenen dem Feuer übergeben. Die hohe Temperatur (bis zu 1100 °C) sorgt dafür, dass sich der eingefahrene Sarg unmittelbar von selbst entzündet. Ab diesem Zeitpunkt wird die Verbrennung durch kontrollierte Luftzufuhr geregelt.
Nach durchschnittlich 2 Stunden ist der Verbrennungsvorgang beendet. Die verbliebene Asche wird nun vollständig aus der Ofenkammer entnommen und gemeinsam mit dem hitzebeständigen Identifikations- (oder auch Schamott-) Stein in eine Aschenkapsel verfüllt bevor diese verschlossen und versiegelt wird. Im Anschluss erfolgt die Übergabe der Aschenkapsel an den Bestatter, der sie dann an den Beisetzungsort überführt. Für die Urnenbeisetzung wird die Aschenkapsel in der Regel in eine Schmuckurne Ihrer Wahl eingesetzt.
Nein. Pro Ofen findet nur eine Einäscherung zur gleichen Zeit statt. Abgesehen davon, dass es nicht realisierbar ist, mehrere Särge gleichzeitig in einem Ofen zu verbrennen, ist dies gesetzlich verboten. Es werden grundsätzlich die Einführungszeiten und die Zeit der Aschenentnahme im Kremations-verzeichnis notiert, wodurch eine ständige Kontrolle stattfindet.
Ja. Jeder Sarg wird mit dem Namen des Verstorbenen und einer Einäscherungs-nummer versehen. Die gleiche Nummer wird auf einen feuerfesten Stein graviert, welcher dem Sarg während der Einäscherung beigegeben und später in die Urne gelegt wird. So kann noch nach Jahren die Asche dem Verstorbenen zugeordnet werden. Zusätzlich wird der Urnendeckel mit Einäscherungsnummer, Ort der Einäscherung, Name des Krematoriums, sowie Namen und Lebensdaten des Verstorbenen beschriftet und sicher verschlossen.
Einige Krematorien bieten in der Tat die Einäscherung zu einem Wunschtermin an, sodass Sie zu der Zeit vor Ort oder zumindest in Gedanken bei dem Verstorbenen sein können. Gerne geben wir Ihren Wunschtermin an das Krematorium weiter.
Selbstverständlich ist das möglich. Sie können sich direkt im Krematorium noch einmal am Sarg vom Verstorbenen verabschieden und so lange dabei sein bis der Sarg an das Feuer übergeben wurde. Auf Wunsch begleiten wir Sie dabei im Krematorium. Die eigentliche Einäscherung durch ein Sichtfenster zu beobachten ist nicht möglich.
In einem persönlichen Gespräch sprechen Sie mit uns über Ihren Terminwunsch, wir kümmern uns um alles Weitere.
Ein Sarg wird bei der Feuerbestattung aus Achtung vor dem Verstorbenen und aus hygienischen Gründen verwendet und ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Ein weiterer wesentlicher Grund ist, dass der Leichnam ohne Sarg nicht vollständig verbrennen würde. Dieser Prozess setzt erst ein, wenn der Sarg sich durch die hohe Temperatur im Ofen selbst entzündet hat, denn anders als bei einem herkömmlichen Feuer werden bei einer Kremation keine Entzündungshilfen verwendet.
In Deutschland bestehen strenge Umweltauflagen. Feuerbestattungsanlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen (Emissionen) und sonstige Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu befürchten sind. Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Stoffe sind durch Gesetze und Verordnungen festgelegt. Deren Einhaltung wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde kontrolliert.
Vor der Seebestattung steht zunächst die Einäscherung des Verstorbenen. Sowohl für die Feuerbestattung als auch für die Beisetzung der Asche auf See muss eine Willensbekundung zu Lebzeiten vorliegen. Ist diese nicht vorhanden, müssten die Angehörigen glaubhaft begründen können, dass die Seebestattung im Sinne des Verstorbenen gewesen wäre.
Die Asche wird in eine wasserlösliche Seeurne gefüllt und in einem der hierfür vorgesehenen Areale der Nordsee, Ostsee oder in einem anderen Weltmeer der See übergeben. Die Angehörigen können bei der Seebestattung dabei sein. Die genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle werden in eine Seekarte eingetragen, die den Angehörigen übergeben wird. Unabhängig davon kann bereits vor der Seebestattung eine Trauerfeier (zum Beispiel am Sarg oder an der Urne) stattfinden.
Langfristig ist die Seebestattung in jedem Fall eine preisgünstige Variante, da keinerlei Kosten für den Steinmetz, die Grabpflege und die Friedhofsverwaltung anfallen und auch keine Ruhefristen für die Grabstelle bestehen.
Der Zeitraum zwischen der Bestattung eines Verstorbenen und der Grabauflösung wird als Ruhezeit bezeichnet.
Die Ruhezeiten für Grabstätten werden individuell von den Friedhofsträgern geregelt und können daher von Friedhof zu Friedhof variieren. Grundsätzlich soll die individuell geregelte Dauer der Ruhezeit sicherstellen, dass ein Leichnam vollständig verwest ist, bevor es zur Grabauflösung kommt und die Grabstelle neu vergeben wird. So kommt es, dass auf Friedhöfen aufgrund der unterschiedlichen Boden-beschaffenheiten verschiedene Ruhezeiten für Grabstätten vorgesehen sind.
Oft legen Friedhöfe Mischböden auf Grabanlagen an, um die Verwesungs-prozesse zeitlich zu beeinflussen und die Ruhezeit zwischen 25 bis 30 Jahren zu halten.
Bei uns in Niedersachsen beträgt die Ruhezeit durchschnittlich 25 Jahre.
Als Waldbestattungen (oder auch Baum-bestattungen genannt) werden Beisetzungsformen außerhalb traditioneller Friedhöfe bezeichnet. Die Bestattungen erfolgen in sogenannten Bestattungswäldern. Dabei handelt es sich um speziell ausgewiesene Waldgebiete, in denen Urnen beigesetzt werden dürfen.
Um die Natürlichkeit der Umgebung zu bewahren, ist in diesen Wäldern kein Grabschmuck und keine individuelle Grabgestaltung gestattet. Auf Wunsch kann man jedoch eine Namenstafel am Baum über der Grabstelle anbringen lassen.
In anderen Ländern, allen voran in der Schweiz und in den Niederlanden, gibt es außerdem die Möglichkeit, die Asche in der Natur zu verstreuen, etwa auf speziellen Almwiesen oder in Flüssen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beisetzungsform interessieren.
In Deutschland darf die Asche des Verstorbenen grundsätzlich nicht an die Angehörigen übergeben werden. Sie ist auf einem Friedhof beziehungsweise in dafür vorgesehenen Wald- oder Seegebieten beizusetzen und darf auch nur von Bestattern und / oder Seebestattungsreedereien dorthin überführt werden.
Eine Ausnahme bildet hier allerdings das Bundesland Bremen. Zwar haben alle deutschen Bundesländer eigene Bestattungsgesetze, aber Bremens Gesetz weicht entschieden von den anderen Bundesländern ab. In Bremen darf seit dem 1. Januar 2015 unter bestimmten Umständen die Asche der Verstorbenen auf privaten Grundstücken und ausgewiesenen öffentlichen Flächen verstreut werden.
In einer Bestattungsvorsorge legen Sie vertraglich die Rahmenbedingungen und die Details für die eigene Trauerfeier und Beisetzung fest. So entscheiden Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge darüber, ob Sie eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung wünschen, an welchem Ort Sie beigesetzt werden möchten, wie Sarg oder Urne beschaffen sein sollen oder welche Musik bei der Trauerfeier gespielt werden soll.
Damit können Sie sich sicher sein, dass später Ihren persönlichen Wünschen entsprochen wird. Zugleich entlasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Entscheidungen treffen muss.
Für eine finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten – eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto. Beides kann, in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag für eine Bestattung, nicht von Dritten angetastet werden.
Ihre Beerdigung bleibt also auch dann finanziell abgesichert, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt einmal Sozialleistungen beantragen sollten.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungswünsche finanziell im Rahmen der Bestattungsvorsorge abzusichern, denn das hierbei zurückgelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter - wie etwa dem Sozialamt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finanzielle Bestattungsvorsorge Ihre Angehörigen vor den Kosten der Beerdigung und wissen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene Beerdigung später auch garantiert umgesetzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht unerheblich.
Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für die Arbeit des Bestatters, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Einäscherung – für das Krematorium. Hinzu kommen die Kosten für einen eventuellen Steinmetz, die Grabpflege, den Trauerdruck, den Blumenschmuck, den Trauerredner sowie für die Bewirtung nach der Trauerfeier. Da kommt einiges für die Hinterbliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten richtet sich dabei nach Ihren persönlichen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung.
Eine Bestattungsvorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungsvorsorge ab, um zu verhindern, dass im Pflegefall zunächst ihre Rücklagen für die eigene Beerdigung aufgelöst werden müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Es gibt allerdings auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 30 oder 40 Jahren mit dem Thema Bestattungsvorsorge auseinandersetzen. Zum Beispiel Schwerkranke, die sich durch die gemeinsame Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevorstehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge, um Partner und Kinder abzusichern.
Je nach Lebenssituation und persönlicher Einstellung kann es natürlich auch viele andere Gründe geben, sich schon frühzeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Wichtig ist immer, dass Sie sich umfassend beraten lassen. Wir bieten kostenlose und unverbindliche Vorsorgeberatungen an, in denen Ihnen gezeigt wird, wie sich Ihre Wünsche umsetzen und vertraglich festhalten lassen.
In den meisten Bundesländern, so auch bei uns in Niedersachsen, dürfen Sie einen Verstorbenen Angehörigen bis zu 36 Stunden zu Hause behalten und können ihn dort zur Abschiednahme aufbahren. Beachten Sie dabei, dass es in dem entsprechenden Zimmer nicht zu warm ist und decken Sie den Verstorbenen am besten nur mit einem Laken zu. Gerne können Sie auch uns anrufen, damit wir Ihnen weitere Tipps geben oder Ihnen helfen, den Verstorbenen aufzubahren.
Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Anbietern, die Särge und Urnen in allen Formen, Farben und Materialien anbieten – und doch kann aus ganz unterschiedlichen Gründen der Wunsch entstehen, Sarg oder Urne selbst zu gestalten. Sie können einen Sarg oder eine Urne aus unserem Sortiment nehmen und dann bemalen oder Familie und Freunde bitten, darauf liebevolle Grußbotschaften zu verfassen.
Die Möglichkeiten, sich als Hinterbliebene in die Bestattung einzubringen, sind sehr vielfältig. Zunächst einmal besprechen wir Ihre persönlichen Wünsche, die wir für Sie umsetzen können - natürlich dürfen Sie auch selbst aktiv werden: Angehörige können beim Waschen und Einkleiden des Verstorbenen helfen, Geschenke mit in den Sarg legen, Sarg oder Urne gestalten und die Dekoration für die Trauerfeier selbst entwerfen. Hinterbliebene / Freunde können bei der Trauerfeier sprechen oder musizieren und den Sarg oder die Urne zum Grab tragen. Sprechen Sie einfach mit uns über Ihre Vorstellungen.
Ein Online-Gedenkportal bietet Ihnen die Möglichkeit, den Verstorbenen auf vielfältige Weise zu ehren und gemeinsam mit Angehörigen, Freunden und Bekannten Erinnerungen zu teilen. Die Ruhelotsen richten auf Wunsch für Ihren verstorbenen Angehörigen kostenfrei eine persönliche Gedenkseite ein. Hier können Sie - und alle Menschen -, die mit Ihnen trauern, zu jeder Zeit und von überall auf der Welt Kerzen entzünden und Worte des Gedenkens hinterlassen oder Fotos aus dem gemeinsamen Leben teilen.
Außerdem können wir hier auch Ihre Traueranzeige veröffentlichen. In unserem Gedenkportal können Sie außerdem mit einer Online-Fotobuchsoftware Erinnerungsbücher mit Bildern und Kondolenzen von der persönlichen Gedenkseite Ihres Angehörigen erstellen.
Unser Online-Gedenkportal ist ein kostenfreier Service der Ruhelotsen.
Ja, legen Sie gerne einen Brief, Bilder, das Lieblingsbuch des Verstorbenen, ein Stofftier oder ein gemaltes Bild von den Kindern oder Enkeln mit in den Sarg oder in die Urne.
Im Trauerfall Tag und Nacht erreichbar: