Sterbegeldversicherung: Bezugsrecht regelmäßig überprüfen.

Mit dem Bezugsrecht der Versicherung ist geregelt, wer die vereinbarten Leistungen im Todesfall erhält. Gerade bei einer Sterbegeldversicherung ist es immer sinnvoll, ein eventuell eingetragenes persönliches Bezugsrecht zu überprüfen und ggf. anzupassen, denn mit dieser Versicherung wollen Versicherte hauptsächlich ihre Liebsten im Falle des eigenen Todes schützen und absichern.

Doch passen Versicherte das Bezugsrecht der Versicherung nicht an, droht Ärger. Denn ist der Bezugsberechtigte nicht eindeutig festgelegt, bekommt allzu schnell der Falsche das Geld der Versicherung. Wenn etwa als Begünstigter trotz Scheidung noch immer der Ex-Partner eingetragen ist, sieht es für den neuen Angetrauten düster aus.

Oder allgemeine Aussagen sind so konkret gefasst, dass Unklarheiten ausgeschlossen sind.

Statt „der Ehepartner“ sollte es beispielsweise „der im Versicherungsfall mit dem Versicherungsnehmer in gültiger Ehe lebende Partner“ heißen.

Typische Stolperfallen:

» Der Bezugsberechtigte wurde nach der Scheidung nicht geändert
» Das Bezugsrecht wurde unwiderruflich eigeräumt
» Formulierungen wie "die Erben" oder "die Kinder" sollten vermieden werden
» Der Bezugsberechtigte weiß nichts von seiner Begünstigung
» Tod des Bezugsberechtigten

Stirbt der Begünstigte der Versicherung vor dem Versicherungsnehmer, kann ein neuer Bezugsberechtigter ernannt werden – jedoch nur beim widerruflichen Bezugsrecht. Wird kein Begünstigter eingesetzt, wandert die Versicherungssumme im Leistungsfall in den Nachlass und gehört damit den berechtigten Erben. Ist das Recht unwiderruflich geregelt, geht der Anspruch auf die Erben des Begünstigten über.

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